Bundespolizisten stellten unerlaubte Einreisen fest
Fährhafen - 25.05.2018Mukran - In den frühen Morgenstunden (25.05.2018)
stellten Bundespolizisten im
Fährhafen Mukran Port im Reisezug aus
Malmö / Schweden, fünf unerlaubt eingereiste Personen fest.
Zwei Männer (17 und 22 Jahre) besaßen nur zeitlich abgelaufene
syrische Reisepässe, die mit einem gültigen Aufenthaltstitel für
Schweden ausgestellt waren. Ein abgelaufener Reisepass berechtigt
jedoch nicht zum Grenzübertritt in die Bundesrepublik. Eine
36-jährige syrische Staatsangehörige mit ihren beiden Kindern konnte
den Beamten lediglich einen schwedischen Aufenthaltstitel vorzeigen,
über einen erforderlichen Reisepass verfügte Sie nicht.
Da bei den Reisenden die Einreisevoraussetzungen für Deutschland
nicht erfüllt waren, wurden Sie nach Beendigung der polizeilichen
Maßnahmen aufgefordert, Deutschland mit der Fähre nach Schweden zu
verlassen.
Die Syrer müssen sich nun wegen eines Verstoßes gegen das
Aufenthaltsgesetz verantworten.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Stralsund
Bearbeiterin Öffentlichkeitsarbeit
Uta Bluhm
Telefon: 03831 28432 - 106
Fax: 03831 3068918
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Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre
Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord-
und Ostsee und anlassbezogen darüber hinaus wahr.
Dazu sind ihr als operative Dienststellen die
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Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung
Rostock und eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit
unterstellt. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in
Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige
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"Bundespolizei See", um die Seegrenze in der Nord- und Ostsee
(Schengen-Außengrenze) zu überwachen.
Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca.
2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte,
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Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie
umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr.
Dazu gehören insbesondere:
-
der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes,
- die bahnpolizeilichen Aufgaben
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